Lohn

Frau und Mann haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit (Art. 8 Abs. 3 der Bundesverfassung).

Beispiel

Eine Grafikerin verdient CHF 300.– weniger pro Monat als ihr gleich qualifizierter Teamkollege.

Ansprüche

Die betroffene Person kann verlangen

  • dass eine drohende Diskriminierung verboten wird
  • dass eine bestehende Diskriminierung beseitigt wird
  • dass eine Diskriminierung festgestellt wird, wenn sie sich weiterhin störend auswirkt
  • die Zahlung des geschuldeten Lohns (bis zu 5 Jahre rückwirkend)