Willkommen bei der Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen

Neue Adresse ab 01. Juli 2022: Grenzacherstrasse 62, 4005 Basel
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen aufgrund ihres Geschlechts nicht benachteiligt werden, namentlich nicht wegen ihres Zivilstands, ihrer familiären Situation oder einer Schwangerschaft.
Die Kantone sind von Gesetzes wegen verpflichtet, eine entsprechende Schlichtungsstelle zu führen. Sie ist einerseits Rechtsberatungsstelle, andererseits schlichtet sie Streitigkeiten über die Gleichstellung von Frau und Mann in der Arbeitswelt.
Das Ziel ist dabei stets die Herbeiführung einer Einigung zwischen den Parteien, damit ein Gerichtsverfahren vermieden werden kann.