Kündigung
Eine Kündigung verstösst gegen das Gesetz, wenn der Kündigungsgrund diskriminierend ist, z.B. weil eine Arbeitnehmerin Mutter wird. Es gibt aber auch sogenannte Rachekündigungen, die erfolgen, weil sich die Arbeitnehmerin wegen einer geschlechtsspezifischen Benachteiligung beschwert hat.
Beispiel
Bei einer Restrukturierung wird dem einzigen männlichen Krankenpfleger im Team gekündigt.
Ansprüche
Die betroffene Person kann verlangen
- eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen
- Formular - Gesuch um Durchführung einer Schlichtung (PDF, 3 Seiten, nicht barrierefrei, 308 KB)
- Webseite der Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern Basel-Stadt
- Webseite des Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG
- Webseite der Schweizerischen Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten
- Informationsbroschüre zum Gleichstellungsgesetz.pdf (PDF, 248 KB)