Kündigung

Eine Kündigung verstösst gegen das Gesetz, wenn der Kündigungsgrund diskriminierend ist, z.B. weil eine Arbeitnehmerin Mutter wird. Es gibt aber auch sogenannte Rachekündigungen, die erfolgen, weil sich die Arbeitnehmerin wegen einer geschlechtsspezifischen Benachteiligung beschwert hat.

Beispiel

Bei einer Restrukturierung wird dem einzigen männlichen Krankenpfleger im Team gekündigt.

Ansprüche

Die betroffene Person kann verlangen

  • eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen