Sexuelle Belästigung

Diskriminierend ist jedes Verhalten mit sexuellem Bezug, das einseitig unerwünscht ist. Darunter fallen insbesondere Drohungen, das Versprechen von Vorteilen, das Auferlegen von Zwang, das Ausüben von Druck zum Erlangen eines Entgegenkommens sexueller Art, unerwünschte Bemerkungen mit sexuellem Bezug und das Zustellen von Bildern mit sexuellem Bezug.

Beispiel

Ein Abteilungsleiter versendet ein pornographisches E-Mail an seine Praktikantin.

Ansprüche

Die betroffene Person kann verlangen

  • dass eine drohende Diskriminierung verboten wird
  • dass eine bestehende Diskriminierung beseitigt wird
  • dass eine Diskriminierung festgestellt wird, wenn sie sich weiterhin störend auswirkt
  • eine Entschädigung von bis zu sechs schweizerischen Durchschnittslöhnen (zur Zeit ca. CHF 5'900.–)