Schwangerschaft / Elternschaft

Frauen werden wegen ihrer Schwangerschaft diskriminiert, z.B. wenn sie sich deswegen Sprüche anhören müssen, wenn sie von Beförderungen ausgeschlossen werden oder wenn sie (wenn keine Gesundheitsgefährdung vorliegt) gewisse Aufgaben nicht mehr erledigen dürfen.

Eine Kündigung während einer Schwangerschaft ist grundsätzlich nichtig. Dies gilt allerdings nicht während der Probezeit. Eine Kündigung wegen vermuteter baldiger Schwangerschaft / Mutterschaft ist diskriminierend.

Vielfach ergeben sich Probleme zwischen Arbeitgeber/in und Arbeitnehmer/in, wenn das Pensum wegen Mutterschaft bzw. Vaterschaft reduziert werden soll.

Beispiel

Nach Geburt seines Kindes möchte ein Vater sein Pensum reduzieren. Sein Antrag wird abgelehnt, während seine Teamkolleginnen regelmässig nach dem Mutterschaftsurlaub ihr Pensum reduzieren durften.

Ansprüche

Die betroffene Person kann verlangen

  • dass eine drohende Diskriminierung verboten wird
  • dass eine bestehende Diskriminierung beseitigt wird
  • dass eine Diskriminierung festgestellt wird, wenn sie sich weiterhin störend auswirkt