Aufgabenzuteilung / Arbeitsbedingungen
Eine diskriminierende Aufgabenzuteilung kann darin liegen, dass Frauen oder Männer für bestimmte Arbeiten nicht eingesetzt werden oder dass bestimmte Arbeiten nur von ihnen verlangt werden.
Es gibt auch indirekte Diskriminierungen, so wenn nur Teilzeitangestellte von Weiterbildungen und Beförderungen ausgeschlossen werden – denn Teilzeitstellen werden überwiegend von Frauen besetzt.
Beispiel
Eine Versicherungssachbearbeiterin muss an jeder Sitzung ihres Vorgesetzten Kaffee servieren, während ihr Kollege dazu nie aufgefordert wird.
Ansprüche
Die betroffene Person kann verlangen
- dass eine drohende Diskriminierung verboten wird
- dass eine bestehende Diskriminierung beseitigt wird
- dass eine Diskriminierung festgestellt wird, wenn sie sich weiterhin störend auswirkt
- Formular - Gesuch um Durchführung einer Schlichtung (PDF, 3 Seiten, nicht barrierefrei, 308 KB)
- Rechtsprechung
- Webseite der Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern EBG
- Webseite des Eidgenössischen Büro für Gleichstellung von Frau und Mann EBG
- Webseite der Schweizerischen Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten
- Informationsbroschüre zum Gleichstellungsgesetz (PDF, 248 KB)