Aufgabenzuteilung / Arbeitsbedingungen

Eine diskriminierende Aufgabenzuteilung kann darin liegen, dass Frauen oder Männer für bestimmte Arbeiten nicht eingesetzt werden oder dass bestimmte Arbeiten nur von ihnen verlangt werden.

Es gibt auch indirekte Diskriminierungen, so wenn nur Teilzeitangestellte von Weiterbildungen und Beförderungen ausgeschlossen werden – denn Teilzeitstellen werden überwiegend von Frauen besetzt.

Beispiel

Eine Versicherungssachbearbeiterin muss an jeder Sitzung ihres Vorgesetzten Kaffee servieren, während ihr Kollege dazu nie aufgefordert wird. 

Ansprüche

Die betroffene Person kann verlangen

  • dass eine drohende Diskriminierung verboten wird
  • dass eine bestehende Diskriminierung beseitigt wird
  • dass eine Diskriminierung festgestellt wird, wenn sie sich weiterhin störend auswirkt