Willkommen bei der Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen

Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen

Neue Adresse ab 01. Juli 2022: Grenzacherstrasse 62, 4005 Basel

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen aufgrund ihres Geschlechts nicht benachteiligt werden, namentlich nicht wegen ihres Zivilstands, ihrer familiären Situation oder einer Schwangerschaft.

Die Kantone sind von Gesetzes wegen verpflichtet, eine entsprechende Schlichtungsstelle zu führen. Sie ist einerseits Rechtsberatungsstelle, andererseits schlichtet sie Streitigkeiten über die Gleichstellung von Frau und Mann in der Arbeitswelt.

Das Ziel ist dabei stets die Herbeiführung einer Einigung zwischen den Parteien, damit ein Gerichtsverfahren vermieden werden kann.

Herausgegriffen

Lohn

Frau und Mann haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.

Sexuelle Belästigung

Rechtliche Ansprüche bei sexueller Belästigung bei der Arbeit.

Schwangerschaft / Elternschaft

Welchen Schutz gewährt das Gleichstellungsgesetz Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Gründung bzw. Erweiterung der Familie?

Kündigung

Wann ist eine Kündigung geschlechterdiskriminierend?